Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
Der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen tritt immer dann in Kraft, wenn es zu gerichtlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und Verfahren vor den Verwaltungsbehörden kommt, die im direkten Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis stehen. Dabei hilft Ihnen der Rechtsschutz nicht nur in Dingen die sich um die Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug drehen, denn auch Schiffspatente und Flugscheine fallen mit unter den Versicherungsschutz.
So können Sie auf diesen Rechtsschutz zum Beispiel zurückgreifen, wenn es ein Widerspruchsverfahren beim Verlust der Fahrerlaubnis gibt.
Aber noch andere Dinge fallen hier mit in den Versicherungsschutz, denn auch bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Falle
können Sie sich über den Schutz durch Ihre Versicherung gewiss sein.
Es gibt Situationen, in denen das Verfahren wegen des Entzuges, der Einschränkung oder der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nicht vor dem Verwaltungsgericht oder den Verwaltungsbehörden statt findet, sondern vor einem Strafgericht. Dann besteht der Rechtsschutz im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutzes.
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