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Der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken nach § 29 ARB 2000

Der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken nach § 29 ARB 2000



Das wichtigste vorweg. Der Rechtschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken ist personen- und nicht objektbezogen. Das heißt für Sie, dass der Versicherungsschutz auch im Falle eines Umzuges ohne Verzögerung auf das neue Objekt übergeht.

Ein Beispiel: Sie wohnen bisher in einer Mietwohnung, die allerdings nach der Gründung einer Familie schnell zu klein wird. In Hinblick auf die Zukunft erwerben Sie ein Einfamilienhaus, in das Sie direkt einziehen können. Sie brauchen jetzt keine Angst zu haben, dass Sie erstmal eine Wartezeit hinnehmen müssen, bis die Versicherungsverhältnisse geklärt sind, sondern sind sofort versichert. Allerdings nur in dem Fall, in dem Sie auch wirklich dort einziehen.

Dieser Rechtsschutz wird meistens als Ergänzung zu anderen Rechtschutzversicherungen genommen, wobei jeder gute Anwalt Ihnen dazu raten wird. Auf dem Versicherungsschein wird dann festgehalten in welcher Eigenschaft Sie versichert sind. So ist die Versicherung als Eigentümer, Verpächter, Vermieter, Pächter, Mieter und Nutzungsberechtigter, wobei sich die Versicherung auf Gebäude und Gebäudeteile sowie Grundstücke bezieht, wobei nicht nur das Objekt, sondern auch deren Eigenschaften im Versicherungsschein festgehalten werden. Für jedes Gebäude muss Objekt, müssen Sie allerdings eine eigene Versicherung abschließen, falls Sie mehrere Objekte versichern wollen. Nur Garagen und Abstellplätze, die zum Objekt gehören, sind mitversichert.

Im Rechtschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken sind folgende Leistungen enthalten:

  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz (§ 2c ARB 2000), dabei ist auf jeden Fall zu beachten, dass Schäden an Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken nicht mit in den Bereich der Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung fallen, sondern mit unter den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz fallen
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2e ARB 2000), sofern sich die Steuern und Abgaben auf das Grundstück beziehen. Wir weisen darauf hin, dass der Rechtsschutz nicht greift, wenn Sie sich wegen Steuerordnungswidrigkeiten verteidigen müssen.












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