

Der  Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB 2000
                        

Die volljährigen Kinder dürfen noch nicht dauerhaft im  Berufsleben stehen. Als Ausnahmen dazu gelten allerdings Praktika,  Referendardienst, Schüler und Studenten mit Nebenjobs, die Berufsausbildung und  der Wehr- bzw. Ersatzdienst.
                              Der Leistungsumfang bei diesem Versicherungsschutz  beinhaltet folgende Arten:

                              
                              
                              
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                              Häufige Missverständnisse-schnell erklärt 
                              Die ARB - allgemeine Bedingungen zum Rechtsschutz 
                              Allgemeine Risikoausschlüsse 
                                Hintergrundwissen: Die Geschichte des Rechtsschutz 
                              
                              Leistungsarten
                              
                              Arbeitsrechtsschutz 
                              Beratungsrechtsschutz
                              Disziplinar u. Standesrechtsschutz 
                                Opferrechtsschutz
                                Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz 
                                Schadenersatz Rechtsschutz 
                                Sozialgerichtsrechtsschutz 
                                Steuerrechtsschutz vor Gerichten 
                                Strafrechtsschutz 
                                Vertragsrechtsschutz und Rechtsschutz im Sachenrecht 
                                Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen 
                                Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz 
                                
                                  Vertragsarten
                                  
                                  Übersicht 
                                  Der Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Firmen & Vereine 
                                  Der Fahrer-Rechtsschutz nach § 22 ARB 2000 
                                  Der Fahrzeug-Rechtsschutz nach § 21 Abs.3 ABR 
                                  Der Landwirtschaft & Verkehrs-Rechtsschutz 
                                  Der Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige 
                                  Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Nichtselbstständige 
                                  Der Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB 2000 
                                  Der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Immobilien 
                                  Der Verkehrs-Rechtsschutz nach § 21 Abs. 1 ARB 2000 
                                    Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz f. Selbstständige