

Der  Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine  nach § 24 ARB 2000
                        

Bei den freien Mitarbeitern weisen wir Sie darauf hin, dass  diese nur in dem Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses versichert sind, in dem  sie Ihre Tätigkeit für Sie als Versicherungsnehmer ausüben.
                              
                              Beim Vereins-Rechtsschutz ist zum einen der Verein an sich versichert, aber auch seine gesetzlichen  Vertreter, die Vereinsmitglieder und die Angestellten fallen mit unter den  Versicherungsschutz. Allerdings müssen die Tätigkeiten dieses Personenkreises  sich nach den Satzungen für den Verein getätigt werden. Versicherbar sind nicht  nur Vereine, die auch rechtsfähig sind, sondern auch nicht rechtsfähige  Vereine. Allerdings werden keine Vereine versichert, die einen rein  wirtschaftlichen Hintergrund haben.
                              
                            Die Leistungsarten für beide der eben genannten Gruppen  unterscheiden sich nicht, weshalb sie in einem Paragraphen zusammengefasst  wurden. Im Einzelnen sind das:
Wenn Sie zusätzlich das Verkehrsrisiko auf öffentlichen  Straßen absichern wollen, dann können Sie dies nach § 21 Abs.1 oder 3 ARB 2000  ebenfalls tun.
                              
                              

                              
                              
                              
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                              Die ARB - allgemeine Bedingungen zum Rechtsschutz 
                              Allgemeine Risikoausschlüsse 
                                Hintergrundwissen: Die Geschichte des Rechtsschutz 
                              
                              Leistungsarten
                              
                              Arbeitsrechtsschutz 
                              Beratungsrechtsschutz
                              Disziplinar u. Standesrechtsschutz 
                                Opferrechtsschutz
                                Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz 
                                Schadenersatz Rechtsschutz 
                                Sozialgerichtsrechtsschutz 
                                Steuerrechtsschutz vor Gerichten 
                                Strafrechtsschutz 
                                Vertragsrechtsschutz und Rechtsschutz im Sachenrecht 
                                Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen 
                                Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz 
                                
                                  Vertragsarten
                                  
                                  Übersicht 
                                  Der Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Firmen & Vereine 
                                  Der Fahrer-Rechtsschutz nach § 22 ARB 2000 
                                  Der Fahrzeug-Rechtsschutz nach § 21 Abs.3 ABR 
                                  Der Landwirtschaft & Verkehrs-Rechtsschutz 
                                  Der Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige 
                                  Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Nichtselbstständige 
                                  Der Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB 2000 
                                  Der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Immobilien 
                                  Der Verkehrs-Rechtsschutz nach § 21 Abs. 1 ARB 2000 
                                    Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz f. Selbstständige