Home
>Kreditkarten Vergleich
>Baufinanzierung
>Kreditvergleich

Rürup Rente
Steuern sparen durch Altersvorsorge. Nutzen Sie die staatlichen Vorteile!
Rürup Rente Vergleich
Riester Rente
Staatlich gefördertes Geld fürs Alter ansparen. Was kann rentabler sein?
Riester Rente Vergleich

Der Fahrer-Rechtsschutz nach § 22 ARB 2000

Der Fahrer-Rechtsschutz nach § 22 ARB 2000



Der Fahrer-Rechtsschutz ist genau das Richtige für Sie, wenn Sie zum Beispiel berufsbedingt mit Fahrzeugen am öffentlichen Verkehr teilnehmen, ohne dass Ihnen das Fahrzeug gehört. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es ein motorisiertes Land-, Luft-, oder Wasserfahrzeug ist. Versichert ist hierbei nur der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer. Das genutzte Fahrzeug darf Ihnen also nicht gehören, nicht auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein und auch nicht auf Sie zugelassen sein.

Der Fahrer-Rechtsschutz wurde also speziell für den Schutz der Versicherungsnehmer entwickelt, die kein eigenes motorisiertes Fahrzeug besitzen.

Ein Beispiel:
Sie sind Außendienstmitarbeiter und verfügen über ein Firmenfahrzeug, dass Sie zwar als Berechtigter nutzen, zu dem Sie aber ansonsten in keinen Bezug haben, da es weder auf Sie zugelassen, noch das Kennzeichen auf Sie eingetragen ist. Im Falle eines Unfalls genießen Sie durch die Fahrer-Rechtsschutzversicherung volle Unterstützung, falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.
Daher wird der Fahrer-Rechtsschutz in vielen Fällen von Firmen für ihre Firmenangehörigen abgeschlossen, die im Rahmen der Berufsausübung auf die Fahrzeuge der Firma zurückgreifen.
Wichtig: Nur Sie als Fahrer sind versichert!

Doch auch außerhalb des Fahrzeugs sind sie als Teilnehmer am öffentlichen Verkehr durch die Fahrer-Rechtsschutzversicherung versichert, wenn Sie an diesem auf folgende Art und Weise teilnehmen.

  • Als Radfahrer
  • Als Fahrgast in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln (zum Beispiel private Busunternehmen, Taxi, U-Bahn, Stadtbus, Eisenbahn…)
  • Als Fußgänger

Hier die Leistungsarten, die in der Fahrer-Rechtschutzversicherung enthalten sind:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2a ARB 2000)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2e ARB 2000)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (§ 2g ARB 2000)
  • Straf-Rechtsschutz (§2i ARB 2000)
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§2j ARB 2000)
Sollten Sie im Laufe der Versicherung ein eigenes motorisiertes Landfahrzeug auf sich zulassen oder ein Versicherungskennzeichen erwerben, so gibt es eine Vorsorgeregelung, die den Fahrer-Rechtsschutz in einen Fahrzeug-Rechtsschutz umwandelt.












Rechtsschutzversicherung Menü

Datenschutz Impressum
Home
Familienrechtsschutz Vergleich Familienrechtschutz Vergleich PKW Rechtsschutzversicherung Vergleich PKW Rechtschutzversicherung Vergleich Privatrechtsschutzversicherung Vergleich Rechtsschutzversicherung Singletarif Rechtsschutz Singletarif Verkehrsrechtschutzversicherung verkehrsrechtschutzversicherungen Verkehrsrechtschutzversicherungen Vergleich Verkehrsrechtsschutzversicherungen Vergleich Arbeitsrechtsschutz Vergleich Berufsrechtsschutzversicherung Vergleich Berufsrechtsschutz Berufsrechtsschutzversicherung Vergleich Arbeitsrechtschutz Versicherung Vergleich