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Vergleich Hausbesitzerhaftpflichtversicherung / Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Hausbesitzerhaftpflichtversicherung / Grundbesitzerhaftpflichtversicherung


Jeder, der über eine Eigentumswohnung, ein eigenes Haus oder Grundstück besitzen und Wohnraum vermieten, sollte auf gar keinen Fall auf die Hausbesitzerhaftpflichtversicherung, beziehungsweise die Grundstücksbesitzerhaftpflichtversicherung verzichten, falls Sie im Besitz eines noch unbebauten Grundstücks sind. Der Grund, warum diese Versicherungen so wichtig sind, ist die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, dass Sie dazu verpflichtet sind, sich um die Sicherheit auf Ihrem Grund und Boden zu kümmern und dafür zu sorgen, dass andere Personen sich auf Ihrem Besitz nicht in Gefahr bringen. Zu diesen Pflichten gehört unter anderem, dass die am Haus oder am Grundstück entlang führenden Wege im Winter gestreut werden, damit keine der vorbei gehenden Personen ausrutscht und sich verletzt. Auch haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Gefahren durch bauliche Mängel, seien es morsche Geländer, kaputte Zäune mit vorstehenden Ecken oder auch kaputte Treppen etc., umgehend wieder instand gesetzt werden. Auch unzulängliche Beleuchtung kann zu Unfällen führen und gehört mit in diesen Bereich.

Anders sieht der Fall aus, wenn Sie ein Einfamilienhaus besitzen und es auch selber bewohnen. In diesem Fall kommt die Privathaftpflichtversicherung für Schäden auf.

Das wir die Eigentumswohnung hier mit aufnehmen hat einen bestimmten Grund, denn in einem solchen Fall geht es nicht nur um Ihr eigenes Eigentum, sondern um das Eigentum von mehreren Personen, beziehungsweise um Gemeinschaftseigentum. Diese fällt in der Regel nicht mit in den Bereich der Privathaftpflichtversicherung, weshalb Sie es gesondert versichern müssen. Sie sollten als Besitzer einer Eigentumswohnung bei der Verwaltung in Erfahrung bringen, ob für die Gemeinschaft eine gemeinsame Versicherung abgeschlossen wurde.

Noch einen Sonderfall stellen Einfamilienhäuser dar, in denen Sie als Eigentümer ein Zimmer oder auch eine Einliegerwohnung vermieten, denn diese sind in den meisten Fällen mitversichert. Sollte dies nicht der Fall sein, so können Sie dies durch die Zahlung eines meistens nicht sehr hohen Zuschlags nachholen.

Bei der Hausbesitzerhaftpflichtversicherung richten sich die zu zahlenden Beiträge nach der Anzahl der Wohnungen, sowie nach der Jahresmiete und der Wohnfläche. Bei der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung wird die Fläche des unbebauten Grundstücks als Maßstab zugrunde gelegt. Allerdings gibt es auch Privathaftpflichtversicherungen, die bereits eine festgelegte Anzahl von noch nicht bebauten Grundstücken beinhalten, ohne dass hierfür Zuschläge gezahlt werden müssen.

Finanziell sieht es so aus, dass Sie sich für jede 1000 Euro Miete auf eine Beitragshöhe ab 3 Euro einstellen können, wenn Sie die Versicherungssumme bei 3 Millionen Euro ansetzen. Sie sollten gerade bei solchen Summen immer einen Vergleich anstellen, damit Sie nicht unnötig viel Geld die Versicherungsbeiträge investieren. Eine Versicherungssumme von weniger als 3 Millionen Euro sollten Sie auf gar keinen Fall in Betracht ziehen.

WICHTIG: Auch wenn Sie die Verkehrssicherung und die Reinigung anderen Personen übertragen, so bleiben Sie trotzdem haftbar. Sie können nicht die Mieter, den Hausmeister oder die Verwalter hierfür in die Verantwortung nehmen. Es ist auch Ihre Pflicht, dass Sie Ihrer Versicherung umgehend bescheid sagen, wenn es zu einer Erhöhung der Miete kommt.

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