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Gebäudeversicherung Vergleich - Wohngebäude Versicherungsvergleich

Gebäudeversicherung Vergleich

Grundsätzliches zur Wohngebäudeversicherung


Die Wohngebäudeversicherung ist für jeden Immobilieneigentümer definitiv unerlässlich, denn sie kommt für Schäden am Haus auf. Wenn es sich dabei um schwerwiegende Schäden handelt, so ist es durch den Wert einer Immobilie in einigen Fällen schlicht unmöglich, den Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass ein solcher Schaden die eigene Existenz bedroht.

Der wichtigste Punkt an der Wohngebäudeversicherung ist die Tatsache, dass sie bei einem Schaden nicht nur einen Teil der Kosten trägt, sondern auch bei totaler Zerstörung des Wohngebäudes den kompletten Neupreis erstattet. Dies gilt natürlich auch für Reparaturarbeiten und deren Kosten, sowie für Abrissarbeiten und Aufräumarbeiten. Dadurch ist Sie nicht nur unverzichtbar, wenn es sich um eine neue Immobilie handelt, sondern auch bei alten Wohngebäuden. Man spricht wegen dieser Eigenschaft auch vom Wiederaufbauwert.

Wenn Sie den Bau einer neuen Immobilie in Angriff nehmen, die mit einem Kredit finanziert wird, so werden Sie um den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung auf gar keinen Fall herum kommen, denn die Baufinanzierer bestehen auf diese.

Doch was wird versichert?

Zum einen fällt natürlich das komplette Wohngebäude unter den Schutz der Versicherung. Dazu gehören auch Nebengebäude, so lange diese sich auf dem gleichen Grundstück befinden. Fest eingebaute Bestandteile des Hauses, wie zum Beispiel ein fest verklebter Teppich oder die Heizung, fallen ebenfalls mit in den Schutz der Wohngebäudeversicherung. Wie wir auch im Kapitel Hausratversicherung beschrieben haben, gibt es einige Dinge, bei denen die Zugehörigkeit von der Art des Versicherungsvertrags abhängig ist. Zu diesen gehören zum Beispiel Einbauküchen, privat genutzte Antennen oder auch Markisen. Fragen Sie zu solchen Dingen Ihre Versicherung. Das Grundstück an sich und die Erschließungskosten fallen nicht unter die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung.

Ist Ihr Eigenheim, dass von Ihnen persönlich bewohnt wird, nach einem Schadensfall nicht bewohnbar, so bekommen Sie in der Regel für den Zeitraum von 12 Monaten die Miete durch die Wohngebäudeversicherung erstattet. Als Grundlage für die Bemessung werden die ortsüblichen Mieten genommen, die aus dem Mietspiegel des Ortes ersichtlich sind. Haben Sie das Wohngebäude vermietet, so erhalten Sie im Falle der Unbewohnbarkeit den Mietausfall ersetzt.

Damit es bei der Berechnung der Versicherungssumme nicht zu Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten kommt, müssen alle Nebengebäude und Garagen auf jeden Fall in der Police aufgeführt sein.

In den meisten Fällen wird die Wohngebäudeversicherung in einer Kombination abgeschlossen, die sowohl Schäden von Hagel, Sturm, Leitungswasser und Feuer abdeckt, aber auch Schäden durch Blitzschlag, Rohrbruch, Frost und Explosionen beinhaltet. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, sich nur gegen einzelne dieser Fälle zu versichern oder alle separat abzuschließen, doch ist bei unvollständigem Versicherungsschutz das Risiko zu groß, während bei separaten Abschlüssen der Kostenfaktor in der Regel um einiges größer ist.

Was fällt nicht mit unter den Versicherungsschutz?

Natürlich gibt es einiges Ausnahmen beim Versicherungsschutz, die sich jedoch nicht nur auf die so genannten Elementarschäden beziehen, sondern auch einige andere Sonderfälle beinhalten.

Sturmfluten sind nicht mit im Grundschutz enthalten. Ebenso Sturmschäden, wenn der Sturm Windstärken von weniger als 8 hatte.

Kriegsereignisse, die Schäden am Haus durch Bombardierungen oder ähnlichem verursachen, sind kein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung.

Elementarschäden, wie zum Beispiel durch Erdbeben, Grundwasser, Überschwemmungen oder ähnlichem müssen zusätzlich versichert werden. Auch die Überspannung durch einen Blitzschlag muss extra versichert werden.

Bei Schäden durch eigenes Verschulden oder durch besondere Risiken sind ebenfalls nicht abgedeckt. Hierzu gehören Implosionen, Frostschäden, die durch unzureichendes Heizen verursacht wurden, Schäden durch leckgeschlagene Aquarien und Wasserbetten, grobe Fahrlässigkeit im Allgemeinen und Hitze und Sengschäden, die ohne das Auftreten eines Feuers entstanden sind.

Zusatzversicherungen für Elementarschäden und andere Risiken

Einen Teil der oben genannten Risiken, die nicht mit unter den Grund- oder Basisschutz fallen, können Sie durch den Abschluss von Zusatzversicherungen absichern. Dies kann auf zwei Arten geschehen. Zum einen durch einzelne Zusatzversicherungen, zum anderen bieten viele Versicherungsunternehmen Komplettpakete an, in denen auch diese Risiken mit eingeschlossen sind. Diese tragen für gewöhnlich Namen wie „Komfort Plus“ oder „All-in-one“ und sind deutlich kostspieliger als der Grundschutz. Da es aber auch Basistarife gibt, bei denen einige der zusätzlichen Risiken bereits mit inbegriffen sind, kann eine Nachfrage beim Versicherungsunternehmen nur von Vorteil sein.

Einen Sonderfall stellen die Elementarschäden dar, denn wenn Sie in einem Gebiet leben, in dem die Gefahr einer Naturkatastrophe recht hoch ist, dann sollten Sie auf jeden Fall in Erwägung ziehen, sich mit Hilfe einer Elementarschadenversicherung für den Ernstfall zu rüsten. Das einzige Problem dabei ist, dass die Versicherungsunternehmen bei extremen Risiken oftmals einen Rückzieher machen, was gerade bei Naturkatastrophen oftmals der Fall ist. Wenn das Versicherungsunternehmen Sie allerdings schützt, dann leider niemals nur für einen einzelnen Bereich der Elementarschäden. Das heißt, dass Sie die Elementarschadenversicherung nur als Komplettpaket bekommen können. Sie versichern sich also nicht nur gegen Erdrutsche in den Bergen, sondern gleichzeitig auch gegen Überschwemmungen, obwohl die auf einer Höhe von beispielsweise 1200 Metern wohl kaum zu erwarten sind.

Es ist heute keine Seltenheit mehr, dass viele Hausbesitzer Ihr Wohngebäude mit einer Photovoltaikanlage bestücken lassen, was eine Anfrage beim Versicherungsunternehmen unumgängliche macht, da diese sehr kostspielig sind. Diese Anlagen werden in vielen Fällen über die Wohngebäudeversicherung mitversichert, da es sich um eine fest mit dem Haus verbundene Einrichtung handelt. Photovoltaikanlagen lassen sich gegen Schäden durch Hagel, Sturm, Leitungswasser und Feuer versichern, wobei mit der Versicherung geklärt werden muss, welche dieser Schäden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind und in welcher Höhe die Deckung vorliegt. Dies sollte auf jeden Fall auf dem Schriftweg geschehen, denn noch gibt es keine einheitliche Regelung. Es kann natürlich auch sein, dass es nicht möglich ist, dass diese Anlage nicht mit in die Wohngebäudeversicherung aufgenommen wird. In diesem Fall können Sie jedoch eine eigene Versicherung für die Photovoltaikanlage abschließen, um diese bei Sachschäden  abzusichern. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine „Allgefahren-Deckung“, die dann sehr viele Risiken, wie zum Beispiel Schäden durch Sturm, Hagel, Regen, Feuer, Blitzschlag, Frost, Schneedruck, Explosion, Vandalismus, Konstruktionsfehler und andere Dinge beinhaltet. Sie können zusätzlich auch noch eine Betriebsunterbrechungsversicherung oder auch Ertragsausfallversicherung abschließen, falls durch einen Schaden keine Einspeisung ins Netz möglich ist. Wenn Sie im Besitz einer solchen Anlage sind, dann sollten Sie auch unbedingt Ihre Privathaftpflichtversicherung kontaktieren um heraus zu finden, ob Sie auch im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage geschützt sind, falls durch die Einspeisung des Stromes in das öffentliche Netz Schäden bei anderen Personen auftreten.

Durch die Vielzahl an Möglichkeiten sollten Sie auf gar keinen Fall das nächstbeste Angebot annehmen, sondern einen ausgiebigen Vergleich anstellen, damit Sie nicht unnötig viel Geld bezahlen.






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