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Gebäudeversicherung

- Schadensfall
Wohngebäudeversicherung – der Schadensfall


Wenn es zu einem Schadensfall kommt, so müssen Sie natürlich schnell handeln, wenn Sie die Schäden bei der Versicherung geltend machen wollen. Dazu gehört, dass Sie die Versicherung umgehend davon in Kenntnis setzen, was genau passiert ist, wann es passiert, wo es passiert ist und mit welchen Schäden zu rechnen ist. Je detaillierter Sie dies tun können, desto besser. Sie sollten hierfür die Schäden fotografieren und sämtliche Belege zusammensuchen, die die Höhe des Schadens dokumentieren.  

Sie sollten auf gar keinen Fall den Schadensort in irgendeiner Art und Weise verändern, bevor die Versicherung hierfür Ihr OK gegeben hat. Eine Ausnahme stellen Dinge wie Rohrbrüche und Löcher im Dach dar. Diese dürfen Sie sofort repariere oder reparieren lassen, damit die Entstehung weiterer Schäden verhindert werden kann. Sie sind also dazu verpflichtet, sofern es möglich ist, das notwendige zu unternehmen, um weitere Schäden zu vermeiden. (Schadenminderungspflicht)

Melden sie den Schadensfall nicht nur der Versicherung, sondern umgehend auch der Polizei, wenn es sich um Vandalismus oder einen Brand handelt. Versäumen Sie dies, so wird die Versicherung höchstwahrscheinlich die Zahlung verweigern.

Um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen ist es wichtig, dass Sie beschädigte Teile so lange aufbewahren, bis die Schadensregulierung abgeschlossen ist. Nur so können Sie beweisen, dass die besagten Teile auch wirklich Erstattet werden müssen.

Um die Schäden zu belegen helfen Ihnen auch Videoaufnahmen oder Zeugen weiter.

Es ist immer sinnvoll, wenn Sie vorbeugend Fotos des Gebäudes und aller anderen Dinge, wie zum Beispiel den Nebengebäuden, machen. Diese bewahren Sie am besten zusammen mit den anderen Belegen außerhalb des Wohngebäudes auf, damit diese im Schadensfall nicht verloren gehen oder zerstört werden.






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