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Gebäudeversicherung Versicherungssumme und gleitender Neuwert

Wohngebäudeversicherung – die Versicherungssumme und der gleitende Neuwert


Wie hoch die Versicherungssumme für Ihr Wohngebäude sein muss, ist nicht mit einem Satz zu erklären, denn man spricht in diesem Zusammenhang nicht vom Neuwert des Gebäudes, sondern vom gleitenden Neuwert. Dieser ist nicht anders als eine Anpassung an äußere Begebenheiten, wie zum Beispiel die steigenden Baukosten, da der Neuwert des Gebäudes ausreichen soll, um sich im Falle des Totalschadens eine neues, gleichwertiges Gebäude zu errichten. Um diese gleitende Anpassung zu errechnen, ist natürlich ein Weg erforderlich, der nicht auf den ersten Blick für jemanden ersichtlich ist, wenn es dazu keine Erklärung gibt. Wie jeder Berechnung liegt auch dem gleitenden Neuwert eine ein bestimmter Wert zugrunde. In den meisten Fällen ist dies der so genannte „Versicherungswert 1914“, der nicht ohne Grund diese Bezeichnung trägt. Die 1914 steht für den Preis, den das gewünschte Objekt in Mark gekostet hätte, wenn das Haus im Jahr 1914 erbaut worden wäre. Um die Preissteigerung der Baukosten seit dem Jahr 1914 zu berücksichtigen, wird dieser Wert mit dem so genannten gleitenden Neuwertfaktor multipliziert, denn die seit 1914 haben sich die Baukosten mehr als verzehnfacht.

Doch wie errechnet man die den Versicherungswert von 1914?

Dazu gibt es mehrere Wege, von denen die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Bausachverständigen zwar der einfachste Weg ist, allerdings müssen Sie diesen auch selbst bezahlen. Daher wird in vielen Fällen ein Wertermittlungsbogen zur Hilfe genommen, in dem einige Daten erfasst werden müssen. Dazu gehören die Wohnfläche, die Ausstattung, die Bauausführung und der Gebäudetyp. Es gibt Vorlagen für den Wertermittlungsbogen, die Sie ohne die Entstehung von Kosten frei im Internet downloaden können. Zum Beispiel hält der Bund der Versicherten einen solchen Bogen bereit.

Natürlich kann es sein, dass bei Ihnen bereits ein Versicherungsvertrag bestand. Diesen können Sie dann natürlich übernehmen, wobei wir jedoch darauf hinweisen, dass eine erneute Überprüfung des Wertes kein Fehler sein kann. Nur so sind Sie sicher, dass etwaige Veränderungen am Gebäude auch wirklich berücksichtigt worden sind.

Eine weitere Methode ist das festlegen des Neubauwertes in einem anderen Jahr als 1914, von dem Sie jedoch wissen, dass er eindeutig richtig ist, so dass die Versicherung dann in der Lage ist, den Basiswert von 1914 zu ermitteln.

Doch es gibt auch eine Alternative zu diesem System, denn einige Versicherungen berechnen die Versicherungssumme nach dem Wohnflächentarif. Bei diesem Tarif muss nur angegeben werden in welchem Ort sich das Wohngebäude befindet, welches das Baujahr ist und wie groß die Wohnfläche ist. Außerdem wird hierbei auch noch die Anzahl der Geschosse benötigt.

Auch bei der Wohngebäudeversicherung kann es Ihnen passieren, dass Sie unterversichert sind, was gerade bei Werten wie denen einer Immobilie verheerende Folgen haben kann, wenn im Ernstfall der Schaden nur Anteilshaft erstattet wird. Sie sollten daher auf jeden Fall mit der größtmöglichen Sorgfalt arbeiten, wenn Sie den die Höhe der benötigten Versicherungssumme ermitteln. Bedenken und beachten Sie, dass der Wert des Grundstücks nicht mit in die Berechnung gehört und herausgenommen werden muss.

Wenn Sie selbst überprüfen wollen, ob der errechnete Wert wirklich der Realität entspricht, so können Sie dies selbst überprüfen. Alles was Sie dafür tun müssen, ist Ihren Versicherungswert 1914, den Sie in Ihrer Police finden, mit dem aktuellen Neuwertfaktor zu multiplizieren. Diesen können Sie zum Beispiel beim Bund der Versicherten in Erfahrung bringen. Das Ergebnis zeigt Ihnen, wie hoch die bei einem Totalschaden maximal gezahlte Summe ist. Eine solche Überprüfung empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall, denn wenn der Wert zu hoch ist, dann zahlen Sie zu viele Beiträge. Ist er zu niedrig, dann sind Sie unterversichert, was im Ernstfall drastische Konsequenzen haben kann. Sie sollten dann auf jeden Fall auf eine Erhöhung drängen. Um einer Unterversicherung vorzubeugen ist es auch wichtig, dass Sie alle baulichen Veränderungen am Haus umgehend der Versicherung mitteilen, wenn diese den Wert des Hauses anheben.

Natürlich schwanken die Beiträge sehr stark von Versicherung zu Versicherung, so dass Sie um einen umfassenden Vergleich nicht herum kommen werden, wenn Sie nicht zu viel bezahlen wollen. Es gibt auch hier einige Sondertarife, die zum Beispiel für Neubauten. Bei diesen ist es nicht ungewöhnlich, dass Sie für die ersten Jahre nach der Fertigstellung einen Rabatt bekommen. Sie sollten dabei jedoch niemals die Tarife für den normalen Grundschutz aus den Augen verlieren, dass die nach dem Rabatt auftretende Erhöhung auch teurer als ein Basistarif ist. Wie auch bei der Hausratversicherung sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Versicherung auseinandersetzen, wenn durch irgendwelche Umstände das Risiko für den Schadensfall erhöht wird. Hierzu gehören zum Beispiel längere Abwesenheiten oder auch die Errichtung von Tankstellen. Auch Gastronomie kann zu einem erhöhten Risiko führen, wenn die Gefahr besteht, dass betrunkene Personen randalieren.







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