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Die Geschichte der Rechtsschutzversicherung

Die Geschichte der Rechtsschutzversicherung



Seinen Ursprung hat die Rechtsschutzversicherung, wie wir sie heute kennen, in Frankreich. Dort findet sich im Jahre 1905 der erste richtige Versuch, eine Versicherung zu erstellen, die alle Prozesskosten für die Versicherten übernimmt. Doch dieser Versuch war noch nicht von Erfolg gekrönt, denn schnell stellte sich heraus, dass die Versicherung nur möglich ist, wenn einige Risiken für die Versicherung ausgeklammert werden.
Es folgte hierauf ein Leistungsangebot, welches sich zunächst vor allem auf den Bereich der Fahrzeuge einschränkte. Dieses Leistungsangebot begründete die folgenden Prozesskosten- und Rechtsschutzversicherungen, von denen die erste im Jahr 1917 ebenfalls in Frankreich gegründet wurde. Nach diesem Beispiel folgten in den 20er und 30er Jahren die ersten Versicherungsgründungen aus diesem Bereich in Spanien, Belgien, Italien und in der Schweiz. Die Ausdehnungsbereich der Rechtsschutz- und Prozesskostenversicherungen schaffte in den 50er und 60er Jahren noch eine Ausbreitung nach Luxemburg, in die Niederlande und nach Skandinavien mit den Ländern Schweden und Norwegen. In Großbritannien und in Griechenland wurde diese Form der Versicherung erst in den 70 Jahren zugelassen.

Deutschland ist inzwischen das Land mit dem größten Beitragsanteilen. Das wird als sicheres Zeichen dafür gewertet, dass die Entwicklungen im Bereich der Rechtsschutzversicherungen in Deutschland am weitesten vorangegangen sind. Wenn man die Beiträge aller Rechtsschutzversicherer aus dem europäischen Ausland addiert, so kommt man nur auf etwa 60 – 70 Prozent des deutschen Beitragsvolumens.

Das liegt nicht an der Höhe der Beiträge, sondern am Versicherungsaufsichtsgesetz. Bis in das Jahr 1990 sah dieses vor, dass nur die Versicherungsunternehmen Rechtsschutzversicherungen  anbieten dürfen, die laut ihres Geschäftsplans keine anderen Zweige der Versicherungsbranche versichern. Erst im Jahr 1990 wurde dieser Zustand durch eine Gesetzesänderung beendet, so dass es keine Beschränkung mehr auf dieses Gebiet gab.

Diese Änderungen ergaben sich durch die europäische Angleichung der Rechtsgrundlage, denn in anderen Ländern war diese Trennung der einzelnen Sparten nicht bekannt, jedoch war genau diese Trennung ein großes Plus der deutschen Rechtsschutzversicherer beim Vertrauen der Kunden, da diese Versicherer in den Augen der Versicherungsnehmer bei der Schadensregulierung frei von fremden Interessen waren.
Mit der voranschreitenden Motorisierung des Verkehrs auf den Straßen in den 20er und 30er Jahren, kam es auch in Deutschland 1928 zur Gründung der ersten Rechtsschutzversicherung, der D.A.S.. Ihr folgte bereits im Jahr 1935 die ARAG, die neben dem Automobilbereich auch andere Bereiche versicherte.

Wir zeigen Ihnen, welche Anbieter es heute auf dem Markt Rechtsschutzversicherung gibt und helfen Ihnen bei der Findung von günstigen Angeboten.












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