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Der Rechtsschutz – Häufige Missverständnisse schnell erklärt

Der Rechtsschutz – Häufige Missverständnisse schnell erklärt



Bei vielen Versicherungsnehmern kommt es immer wieder mal zu Missverständnissen in Bezug auf die Aufgabengebiet im Vergleich zu anderen Arten von Versicherungen. Gerade im Bereich der Haftpflichtversicherung, der Kasko-Versicherung und der Unfallversicherung besteht oftmals der Glaube, dass diese genügend Schutz für die einzelnen Versicherungsfälle bieten. Doch gerade in diesen Bereichen gibt es zum Teil große Unterschiede in den Versicherungsarten. Wir zeigen Ihnen welche das sind und machen für Sie einen Vergleich:

Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung

Die Haftpflichtversicherung kümmert sich um die Schadenersatzansprüche, die gegen Sie von dritten Personen gestellt werden und wehrt diese entweder ab oder begleicht sie. Das heißt, dass sie nur dann Tätig wird, wenn Sie selbst Schadenersatz leisten sollen.
Die Rechtsschutzversicherung hingegen wird für Sie tätig, wenn Ihnen durch das verschulden einer dritten Person ein Schaden zugefügt worden ist. Sie gewährt Ihnen mittels Deckung der dafür entstehenden Kosten eine Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Sie benötigen diese also immer dann, wenn Sie eine Schadenersatzforderung gegen dritte Personen stellen. Dies gilt auch dann, wenn Sie gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung vorgehen müssen, weil diese nicht zahlt. In diesem Fall ist die Rechtsschutzversicherung also eine Versicherung gegen "Versicherungen". Die beiden Versicherungen decken, wie Sie sehen, zwei ganz unterschiedliche Risikoarten ab und ergänzen sich. Der Abschluss der einen schließt in keinem Fall die Notwendigkeit der anderen aus.

Kasko-Versicherung und Rechtsschutzversicherung

Eine Kasko- oder Fahrzeugversicherung kümmert sich nur um Schäden, die direkt am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstanden sind. Für alle weiteren Schäden, die durch ein fremdes Verschulden einer dritten Person entstehen, wie zum Beispiel Personenschäden und finanzielle Schäden durch Verdienstausfall, die Kosten für einen Mietwagen, die Wertminderung des eigenen Fahrzeugs etc., ist die Kasko-Versicherung nicht zuständig. Für solche Forderungen muss der Geschädigte selbst eintreten, es sei denn er ist im Besitz einer Rechtsschutzversicherung, die ihm die dafür nötigen Kosten abnimmt.

Unfall-Versicherung und Rechtsschutzversicherung

Unfallversicherungen beschränken sich grundsätzliche darauf, im Falle einer andauernden Invalidität oder beim Tod des Versicherungsnehmers die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme zu zahlen.
Für alle weiteren Schadenersatzansprüche ist sie nicht zuständig. Auch nicht dann, wenn die Schadenersatzansprüche ihre Begründung direkt in dem Unfall haben.

Die Rechtschutzversicherung hilft Ihnen, die Schadenersatzansprüche vor Gericht geltend zu machen. Sie übernimmt auch hier die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und stellt so sicher, dass sie anfallende Prozesskosten nicht durch die aus der Unfallversicherung gezahlte Versicherungssumme selbst abdecken müssen.
Machen Sie jetzt Ihren direkten Versicherungsvergleich in unserem Tarifrechner.














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