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Private Krankenversicherung für Beamte

Private Krankenversicherung für Beamte

Beamte haben gegenüber dem normalen Angestellten einen Nachteil, wenn es um die gesetzliche Krankenkasse geht: sie bekommen keinen Arbeitgeberanteil dazu und müssen die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse daher selbst zahlen. Da wird es schon ein wenig kostspielig, wenn Sie sich rundum gut versichern wollen. Die Lösung heißt hier private Krankenversicherung, denn Sie erhalten als Beamter von Ihrem Dienstherrn direkt einen Zuschuss zu den Krankenkosten, die Beihilfe. Diese hat in den verschiedenen Bundesländern oder je nach Dienstherrn eine unterschiedliche Höhe, liegt aber in der Regel bei 50 – 80 Prozent. Alles andere zahlen Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse aus eigener Tasche, auch alle Zusatzversicherungen. Für gewöhnlich werden die Beihilfen in folgender Höhe gezahlt:
  • 50 Prozent für beihilfeberechtigte Beamte
  • 80 Prozent für Kinder
  • 70 Prozent bei 2 oder mehr Kindern
  • 70 Prozent im Ruhestand
  • 70 Prozent bei Dienstunfähigkeit
  • 70 Prozent bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze für den Ehepartner

Da ist es ratsam, sich für die private Krankenversicherung zu entscheiden, bei der auch Zusätze wie Zahnersatz und Hilfsmittel wie Brillen mit abgedeckt sind. Es gibt bei vielen Versicherern inzwischen gezielte Beamtentarife, für die die gezahlte Beihilfe ausreichend ist. Wenn diese für Sie ausreichend sind, erhalten Sie zwar nur Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind, sparen aber Geld, dass Sie in nötige Zusatzversicherungen investieren können. So können Sie ohne große finanzielle Anstrengung Ihrer Genesung entgegensehen.

Ein Beispiel:
Sie sind als Beamter in der gesetzlichen Krankenversicherung und erhalten eine Beamtenbesoldung. Sie tragen hier die Kassenbeiträge aus eigener Tasche, denn die Beihilfe reicht nur aus, um zum Beispiel die Untersuchung durch den Chefarzt oder ähnliches zu zahlen, das von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen wird. Dies machen Sie über eine private Zusatzversicherung. Gezahlt wird also zweimal.
Sind Sie jedoch in einer privaten Krankenkasse versichert, so zahlen Sie maximal die Hälfte der Krankheitskosten und können so natürlich eine Menge Geld sparen.

Es gibt dazu eine Berechnung vom Bund der Versicherten (BdV), um den Versicherten einen Durchschnitt zu präsentieren, an dem Sie sich als Versicherungssuchender orientieren können. Dabei wird ein Beihilfeanspruch zugrunde gelegt, der bei Erwachsenen 50 Prozent und bei Kindern bei 80 Prozent liegt. In der Übersicht sieht diese Berechnung folgender Maßen aus.


Mann

Frau

Kind

30 Jahre

40 Jahre

30 Jahre

40 Jahre

Bis zum 18.Lebensjahr

ca. 185 Euro

ca. 230 Euro

ca.230 Euro

ca. 260 Euro

ca. 30 Euro

Ein weiterer Vorteil für Beamte sind die Kosten für die private Krankenversicherung im Alter. Da genießen Sie als Versicherungsnehmer gegenüber den anderen privat Versicherten, da Sie im Alter einen Beihilfesatz von 70 Prozent erhalten. Das heißt die für Pensionäre anstehenden Beitragserhöhungen bekommen Sie nur mit 30 Prozent der Restkostenversicherung zu spüren.

Auch bei Vorerkrankungen, die für andere Versicherungsnehmer einen Ausschluss bedeuten würden, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Die Versicherer sind ohne Rücksicht auf die Krankengeschichte dazu verpflichtet, die zum ersten Mal in das Beamtenverhältnis berufen werden. Beamte auf Zeit oder auf Probe bilden hierbei keine Ausnahme. Doch hierfür gibt es eine Frist. Dieser Annahmezwang für Beamte in der privaten Krankenversicherung gilt nur, wenn der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach der Berufung bei der Krankenkasse gestellt wurde. Auch für Familienmitglieder, die ein Anrecht auf Beihilfe haben, muss der Antrag in dieser Zeit gestellt werden.
Einzige Einschränkung für die Aufnahme ist die mögliche Erhebung von Risikozuschlägen. Aber auch diese sind nicht allzu hoch, denn sie sind auf 30 Prozent des Tarifbeitrages eingeschränkt.

Sonderfälle:

Es gibt in der Gruppe der Beamten zwei Sonderfälle, die Angestellten im öffentlichen Dienst und die Beamtenanwärter. Für diese gibt es bei den
Versicherungen folgende Sonderregelungen:

Als Angestellter im öffentlichen Dienst, der ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze bezieht, sollten Sie daran denken, dass es im Alter für Sie keine Beihilfe mehr gibt. Der Anspruch gilt nur so lange, wie das Dienstverhältnis andauert.

Als Beamtenanwärter genießen Sie den Vorteil, dass die für diese Gruppe errechneten Tarife deutlich unter dem Normalbeitrag liegen, da diese ohne die Altersrückstellung kalkuliert wurden. Die Leistungen sind jedoch trotz der geringeren Kosten durchaus vergleichbar. Sie können sogar wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn Sie den Status des Beamtenanwärters verlieren und in eine versicherungspflichtige Tätigkeit wechseln. Dies wird entweder über eine Familienversicherung geregelt oder aber durch die Tatsache, dass Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.

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