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Auslandsreisekrankenversicherung

Auslandsreisekrankenversicherung

Auf gar keinen Fall sollten Sie ohne Krankenversicherungsschutz eine Reise ins Ausland unternehmen. Gerade wenn Sie in Länder reisen, mit denen es kein Sozialversicherungsabkommen gibt, ist eine Auslandskrankenversicherung unumgänglich.
Durch die gesetzliche Krankenversicherung erhalten Sie in den meisten Ländern Europas und einigen angeschlossenen Staaten, wie zu Beispiel der Türkei oder Tunesien, Krankenversicherungsschutz, da zwischen diesen Ländern das eben angesprochene Sozialversicherungsabkommen besteht. Allerdings richten sich die Leistungen hier nicht nach deutschen Maßstäben, sondern nach den Regeln des Landes in dem Sie sich befinden. Wenn Sie also im Urlaub einen Unfall haben kann es also sein, dass Sie auf einen Teil der gewohnten Leistungen verzichten müssen, da viele Urlaubsländer gar nicht über den medizinischen Standard verfügen, den Sie von zu Hause gewohnt sind. Dieser Zustand kann einiges an Kosten für Sie bedeuten. Es kann also sein, dass
  • Sie geringere Leistungen bekommen
  • Sie deutlich höhere Zuzahlungen machen müssen
  • Sie die Kosten für die Behandlung zunächst selber zahlen müssen, um nach dem Urlaub dann die Belege zur Erstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Diese übernehmen die Kosten allerdings nur in der Höhe, die die gleiche Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Dabei kann es obendrein dazu kommen, dass es höhere Abzüge gibt, da die Verwaltungskosten höher sind.
  • dass Sie Probleme bei der Akzeptanz des Auslandskrankenscheines haben

Wichtig: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht die Kosten für einen Rücktransport.
Es gibt also eine ganze Menge an Gründen, die für den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sprechen. Der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung gilt hierbei in der Regel für einen unbefristeten Aufenthalt in ganz Europa und für einen Aufenthalt von einem Monat weltweit.
Die Vorteile:
Mit dem Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung stellen Sie für sich einen Hohen Behandlungsstandard sicher, und das gleich weltweit. Nur so sind Sie in der Lage nicht nur das Krankenhaus, sondern auch den behandelnden Arzt selbst zu wählen. Bei Bedarf werden für Sie folgende Behandlungen erstattet:

  • Krankenhausaufenthalte
  • Operationen
  • Medikamente
  • Arztbehandlungen
  • Zahnarztbehandlungen

Hinzu kommt, dass die private Krankenversicherung die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland übernimmt. Auch in einem Todesfall werden die Kosten für eine Überführung oder die Bestattung im Ausland getragen.
Die Kosten für eine Auslandskrankenversicherungspolice liegen im Normalfall bei nur 6 – 10 Euro für eine Jahrespolice, sind also wirklich sehr erschwinglich. Reisen Sie mit der Familie, so fangen die Kosten für eine Familienversicherung bei etwa 15 Euro an. Wie Sie selbst sehen lohnt es sich nicht, hier einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Auch ist der Abschluss einer Jahresversicherung so geringfügig teurer, dass man sich ruhig den Vorteil leisten kann, nicht jedes Mal extra eine Krankenversicherung abzuschließen und so flexibel zu bleiben.
Fahren Sie speziell für eine Behandlung ins Ausland oder machen Sie einen Gesundheitsurlaub, dann kommt auch die private Krankenversicherung nicht dafür aus.
Sie haben für den Abschluss einer Auslandsversicherungspolice die Möglichkeit, dies entweder für ein ganzes Jahr oder für die Dauer einer einzigen Reise zu tun. Achten Sie hierbei bitte auf die Höchstdauer der Reise.
Bei einigen Versicherern kann es sein, dass Sie mit Einschränkungen zu rechnen haben, wenn es um eine Auslandsversicherung für Schwangere oder ältere Menschen geht. Manche der Anbieter geben für diese Gruppen keinen Versicherungsschutz. Auch im Falle von Vorerkrankungen sollten sie mit Ihrer Versicherung klären, ob Sie während Ihres Auslandaufenthaltes hinreichend geschützt sind.







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