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Beitragsänderungen bei der privaten Krankenversicherung

Beitragsänderungen bei der privaten Krankenversicherung

Im Gegensatz zu den im Versicherungsvertrag festgehaltenen Leistungen können sich die Beiträge für die Krankenversicherung ändern. Bedingt durch äußere Faktoren können diese leider auch mal steigen. Die Versicherer berücksichtigen zwar, dass es im Alter zu einem höheren Krankheitsrisiko kommt, doch ergeben sich die Gründe für eine Erhöhung auch nicht daraus. Sie liegen in den vertraglich garantierten Leistungen für den Versicherungsnehmer, da:

  • sich langsam aber sicher die Lebenserwartung erhöht
  • die Kosten für die Versicherung durch die Behandlung neuer und zunehmender Krankheiten steigen
  • die Inflation die Preise nach oben treibt
  • der medizinische Fortschritt immer neue Entwicklungen macht
  • und medizinische Leistungen viel häufiger in Anspruch genommen werden

Die Versicherer haben hierfür einen bestimmten Spielraum für Ihre Kunden eingeräumt. Übersteigen die anstehenden Ausgaben die Kosten für die Beiträge jedoch um mehr als 10 Prozent, so muss die Versicherung den Tarif neu berechnen.
Es gibt auch noch andere Fälle in denen die Tarife steigen, allerdings sind sie seltener. Ein sehr unschönes Beispiel hierfür geben oftmals Versicherungsunternehmen ab, die neu auf dem Markt sind und mit sehr günstigen Tarifen Ihre Kundschaft werben. Hier war in der Vergangenheit immer wieder zu beobachten, dass die Beiträge anschließend sehr schnell nach oben gegangen sind.
Es gibt in einigen Fällen auch Tarif, die schlichtweg veraltet sind. Diese werden dann neuen Kunden nicht mehr angeboten. Dadurch können die Krankheitskosten nicht mehr durch die versicherten Kunden aufgefangen werden, die gesund sind. Als Folge steigen natürlich die Kosten für die Versicherung sehr stark an.
Das Risiko aus solchen Beitragserhöhungen ist besonders für Familien und Rentner sehr groß. Denn hier müssen die Beiträge entweder für mehrere Personen reichen, oder aber es fehlt das eigene Einkommen, da die Rente nur in seltenen Fällen gleich hoch ist. Da ist die Gefahr groß, dass der Schutz vor Krankheiten einfach nicht mehr finanzierbar ist.
Um diesen starken Schwankungen vorzubeugen müssen die Versicherer seit dem Jahr 2000 einen Prämienzuschlag von 10 Prozent für alle neuen Versicherungsverträge erheben. Diese sollen den Kunden schützen, in dem sie für das Alter eine Rücklage bilden, die Erhöhungen der Beiträge eingrenzen sollen. Trotzdem kann man nicht vorhersagen, ob sich diese Rücklagen in Zukunft auch wirklich ausreichen werden. Wenn Sie über einen älteren Versicherungsvertrag verfügen können Sie selbst entscheiden, ob Sie diesen Prämienzuschlag zahlen wollen. Viele Anbieter haben inzwischen bestimmte Programme entwickelt, die Ihren Kunden die Beiträge sichern sollen und den Kunden bei einer Erhöhung entlasten.

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