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Kfz Haftpflichtversicherung

Kfz Versicherung - Haftpflichtversicherung

In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht und gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie ein Kraftfahrzeug fahren wollen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein Mofa, ein Motorrad oder eine Auto handelt. Auch Anhänger werden nur zugelassen, wenn Sie bei der Zulassungsstelle eine vorhanden Kfz-Versicherung mit Hilfe der einfachen Versicherungsbestätigung oder Versicherungskarte belegen können. Der Grund dafür sind die großen Sach- und Personenschäden zu denen es bei einem Unfall im Straßenverkehr kommt. Das Fahren eines Fahrzeugs ohne gültige Haftpflichtversicherung ist nicht ohne Grund eine Straftat.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet im Falle des Unfalls Schutz für Dritte, die durch den Unfall einen Vermögensschaden, einen Personenschaden oder aber Sachschaden erleiden und kommt für die Schäden auf. Das schließt den Unfallgegner ebenso ein, wie auch die Insassen des eigenen Fahrzeugs. Da die Kfz-Haftpflichtversicherung sich um die Regulierung und die Klärung kümmert, ist Sie quasi schon fast als Rechtsschutzversicherung zu bezeichnen, denn Sie kümmert sich auch um die Streitigkeiten mit den Geschädigten und ist dafür zuständig, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Das gilt natürlich auch für überhöhte Ansprüche, die Dritte versuchen geltend zu machen. Nur Sie als Fahrer und die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug werden nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Eine Mithaftung kann auch dann gegeben sein, wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Dies liegt an der Tatsache, dass durch die Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs im motorisierten Straßenverkehr immer ein erhöhtes Risiko besteht. Man spricht hierbei auch von der Betriebsgefahr. In diesem Zusammenhang ist die Haftung nicht immer vom eigenen Verschulden oder Nicht-Verschulden abhängig. Der Grund hierfür ist die Tatsache, dass am Straßenverkehr auch schwächere Parteien teilnehmen, wie zum Beispiel Fußgänger. Dadurch ist jeder zur größtmöglichen Vorsicht angehalten. Auch sind Fahrzeugführer dazu verpflichtet, Ihr Fahrzeug in einem voll funktionsfähigen Zustand zu halten. Daher gilt in Deutschland der Haftungsausschluss nur noch dann, wenn es sich um den Tatbestand der höheren Gewalt handelt. Dazu gehören unter anderem Dinge wie Orkane, Überschwemmungen oder andere Dinge auf die niemand Einfluss nehmen kann. Bei einem plötzlichen Versagen der Technik, wie zum Beispiel der Bremsen, kann der Geschädigte jetzt einen finanziellen Anspruch erheben. Das war früher nicht so. In einem solchen Fall muss die Schuld nicht bei Fahrer liegen.

Einen Sonderfall stellen hier die so genannten unabwendbaren Ereignisse dar. Diese können nur zwischen zwei Autos oder dergleichen zustande kommen, indem Beispielsweise eine nicht sichtbare Ölspur auf der Straße war. In einem solchen Fall haftet niemand für auftretende Schäden.

Entgegen weitläufiger Meinungen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch in Fällen, in denen der Fahrer des Kraftfahrzeugs grob fahrlässig gehandelt hat. Das hat aber nur den Grund, dass die Opfer auch bei Handlungen wie Fahren ohne Führerschein, unter Alkoholeinfluss, Drogeneinfluss, Fahrerflucht, unzureichender Fahrsicherheit oder auch fehlender Betriebserlaubnis geschützt werden sollen. Die Zahlungen sind in solchen Fällen jedoch eingeschränkt. Die Versicherung wird sich jedoch ganz gewiss an den Unfallverursacher wenden und sich dort den Regress holen. Der Regress ist aber begrenzt, so dass die Versicherungen pro Verstoß im Höchstfall 5000 Euro einfordern können. Ist der Unfall vorsätzlich verursacht worden, oder handelt sich um einen Unfall bei einer Rennveranstaltung, so besteht kein Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn der Beitrag nicht sofort gezahlt wird. Dann hat der Geschädigte nur noch die Möglichkeit, sich an den Unfallverursacher selbst zu wenden.

Da Unfälle im Straßenverkehr mit sehr hohen Sach- und Personenschäden einher gehen, bei denen es auch schnell zu Todesopfern kommt, gibt es gesetzlich festgehaltene Mindestdeckungssummen. Diese liegen bei Personenschäden bei 2,5 Millionen Euro, bei 7,5 Millionen, wenn es um mehrere Verletzte oder Todesopfer geht, bei 50 000 Euro für Vermögensschäden und bei 500 000 Euro für Sachschäden. Sie sollten sich jedoch nicht an diesen gesetzlichen Mindestwerten orientieren, sondern mit Ihrer Versicherung die Deckungssumme so hoch wie nur irgendwie möglich vereinbaren. Sie müssen alle Schäden, für die die Deckungssumme nicht ausreicht, aus eigener Tasche bezahlen, was sehr schnell den finanziellen Ruin bedeuten kann. Versuchen Sie, Ihre Deckungssumme bei 100 Millionen Euro festzulegen. Diese Zahl klingt zwar im ersten Moment utopisch, jedoch stellt sie leider immer wieder einen realistischen Maßstab dar, weshalb auch der Bund der Versicherten diese Höhe empfiehlt.

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