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Was tun im Schadenfall in der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung - im Schadensfall


Kommt es bei Ihnen zum Schadensfall, dann müssen Sie unbedingt schnell handeln und diesen umgehend bei der Versicherung melden. Dabei gibt es einige Punkte, die Sie beachten müssen.

Sie müssen die Schadenstelle auf jeden Fall so unverändert wie möglich lassen, damit das Versicherungsunternehmen den Vorgang überprüfen kann. Sie dürfen erst handeln, wenn die Schadenstelle durch das Versicherungsunternehmen geprüft und anschließend wieder freigegeben worden ist. Es ist von daher ratsam, sich so schnell wie möglich mit dem Versicherungsunternehmen auseinanderzusetzen und sich mit diesem abzusprechen, da sie trotzdem alles Machbare tun müssen, damit weitere Schäden verhindert werden. Einen Sonderfall stellen hier Rohrbrüche dar, denn diese dürfen Sie in jedem Fall sofort selbst reparieren oder reparieren lassen.

Bei Bränden, Raub, Einbruchsdiebstählen oder Vandalismus müssen Sie direkt eine Anzeige bei der Polizei machen. Tun Sie dies nicht, so kann das Versicherungsunternehmen die Zahlung beziehungsweise Erstattung der Schäden verweigern. Wenn Ihnen Dinge entwendet werden, die andere Personen auf Ihre Kosten nutzen können, wie zum Beispiel Handys, Sparbücher, Kredit- oder Bankkarten, so müssen Sie diese sofort sperren lassen, damit die Versicherung für den Schaden aufkommt.

Die Meldung des Schadens bei der Versicherung muss nicht nur umgehend erfolgen, sondern es ist auch immens wichtig, dass Sie dies möglichst detailliert und am Besten auf dem Schriftweg tun. Zu den notwendigen Angaben gehören die Auskünfte was passiert ist, wann es passiert ist, wo der Schaden entstanden ist und mit welchen Schäden überhaupt zu rechnen ist.

Für das Versicherungsunternehmen müssen Sie ebenso wie für die Polizei eine möglichst gründliche Auflistung der entwendeten, beschädigten oder zerstörten Gegenstände anfertigen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie nach Möglichkeit alle Belege, wie zum Beispiel Garantiekarten, Rechnungen und andere Nachweise wie zum Beispiel Fotos mit anfügen. Als Nachweis können auch Zeugen oder Videoaufnahmen heran gezogen werden. Gerade bei wertvollen Gegenständen sollten Sie im Falle des Nichtvorhandenseins alles versuchen, um vom Händler eine Kaufbescheinigung über die Gegenstände zu bekommen. Diese werden Ihnen in vielen Fällen auch nachträglich noch ausgestellt, wenn der Kauf nachgewiesen werden kann.

Vorbeugende Maßnahmen

Damit sich die Schäden nicht in eine Katastrophe vermeiden, geben wir Ihnen noch ein paar Tipps mit auf den Weg, wie viele Schadensfälle begrenzt oder verhindert werden können:

Ganz wichtig sind die oben genannten Belege. Mit Ihnen haben Sie keinerlei Schwierigkeiten, Ihren Schaden zu dokumentieren und geltend zu machen. Sammeln Sie hierfür alle Quittungen und Belege und heben Sie diese gut auf. Es ist durchaus sinnvoll, wenn Sie diese nicht im Haus oder der Wohnung aufbewahren, wo Sie beispielsweise bei einem Brand mit vernichtet werden. Auch Fotos gehören dazu. Es kann auch sein, dass es im Laufe der Schadensregulierung zu Streitigkeiten kommt. Um diesen Vorzubeugen sollten Sie direkt nach dem Schadensfall die Schäden und den Schadensort fotografieren. Auch ist es ratsam, dass Sie die in Mitleidenschaft gezogenen Gegenstände so lange aufbewahren, bis der Schaden reguliert wurde.

Es gibt einige Fälle, in denen Personen entstandene Schäden in Eigenleistung regulieren wollen. Wenn Sie ein solches Vorhaben planen, dann sollten Sie auf jeden Fall im Vorfeld mit Ihrer Versicherung darüber sprechen und mit der Versicherung klären, in welcher Höhe die Abrechnung stattfinden wird, damit es nicht im Anschluss zu Streitigkeiten kommt.

Tun Sie alles, um Schäden vorzubeugen. Dazu gehört ein Rundgang durch das Haus mit Kontrolle des Herdes etc. ebenso, wie das Verschließen von Türen und Fenstern. Sie sollten keine offenen Feuerstellen, wie zum Beispiel den Kamin, ohne Aufsicht brennen lassen. Drehen Sie den Wasserhahn der Waschmaschine zu, sobald Sie fertig mit der Wäsche sind, denn diese werden gerne beim Hinausgehen vergessen. Es ist auch nicht unbedingt ratsam, wenn Sie Ihre Wohnungs- oder Hausschlüssel so deponieren, dass diese leicht zu finden sind. Auch Einbrecher schauen gerne mal unter die Fußmatte oder in den Briefkasten.

In einigen Fällen kann es sein, dass eine Entschädigung durch die eigene Hausratversicherung ebenso in Betracht kommt, wie auch die Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung Dritter. In einem solchen Fall empfehlen wir Ihnen, dass Sie auf die eigene Hausratversicherung zurück greifen. Die Hausratversicherung erstattet Ihnen den Neupreis, während die Haftpflichtversicherung der Gegenpartei immer nur den aktuellen Zeitwert erstattet, der in der Regel deutlich geringer ausfällt.

Sie sollten Ihr Versicherungsunternehmen davon in Kenntnis setzen, wenn Sie einen Umzug machen, oder aber einen Teil Ihres Hausrats einlagern lassen, damit bei der Versicherung keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Anspruchs kommen und es zu Streitigkeiten kommt.

Es gibt im Versicherungswesen den Begriff der Gefahrenerhöhung. Dieser besagt, dass es unter bestimmten Bedingungen zu negativen Auswirkungen im Versicherungsschutz kommen kann. Zu diesen gehören zum Beispiel die Abwesenheit aus der Wohnung für mehr als 60 Tage oder die Errichtung eines Baugerüstes, was in beiden Fällen das Risiko für einen Einbruchsdiebstahl erhöht. Sie finden in Ihrem Versicherungsvertrag dazu Informationen unter den Punkten „Sicherheitsvorschriften“ und „Gefahrumstände bei Vertragsschluss und Gefahrenerhöhung“. Sollte ein solche Fall eintreten, so sollten Sie umgehend Ihre Versicherung davon in Kenntnis setzen.






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